Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

MSBI-NRW (Einzelunternehmen)
Inhaber: Khizir Makhauri
Barmer Str. 18, 58332 Schwelm
Telefon: 0155 63944748 · E-Mail: info@msbi-nrw.de

auch handelnd unter den Bezeichnungen NETGUARDIS (IT & Überwachung) und ImmoGhala Immobilienpflege

Teil A – Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Reinigungs-, Gebäude- und Immobilienpflegeleistungen, handwerkliche Leistungen sowie IT-Dienstleistungen, die zwischen MSBI-NRW (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") geschlossen werden. Dies gilt auch, soweit der Auftragnehmer unter den Bezeichnungen NETGUARDIS oder ImmoGhala Immobilienpflege auftritt.

(2) Die AGB gelten gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) und Unternehmern (§ 14 BGB). Soweit einzelne Regelungen nur für Verbraucher oder nur für Unternehmer gelten, ist dies ausdrücklich vermerkt.

(3) Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder Dienstleistungsvertrag haben Vorrang vor diesen AGB.

(4) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

(5) Gegenüber Unternehmern gelten diese AGB in ihrer jeweils aktuellen Fassung auch für künftige Verträge, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind oder eine Annahmefrist enthalten.

(2) Ein Vertrag kommt zustande durch Unterzeichnung eines Dienstleistungsvertrags, durch Auftragsbestätigung des Auftragnehmers in Textform oder durch Annahme eines verbindlichen Angebots des Auftragnehmers durch den Auftraggeber.

§ 3 Leistungsumfang, Zusatzleistungen und Material

(1) Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. Dienstleistungsvertrag. Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der Textform (z. B. E-Mail).

(2) Leistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen (Zusatzleistungen), erbringt der Auftragnehmer nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers in Textform. Der Auftragnehmer teilt vorab die voraussichtlichen Kosten mit. Ausgenommen sind unaufschiebbare Maßnahmen zur Abwendung eines unmittelbar drohenden Schadens, wenn der Auftraggeber nicht rechtzeitig erreichbar ist.

(3) Zusatzleistungen werden nach tatsächlichem Zeitaufwand abgerechnet. Es gilt der im Angebot bzw. Dienstleistungsvertrag genannte Stundensatz. Ist dort nichts vereinbart, gilt ein Stundensatz von 60,00 € für die erste Stunde und 45,00 € für jede weitere angefangene Stunde, jeweils zuzüglich Material.

(4) Beschafft der Auftragnehmer auf Wunsch des Auftraggebers Verbrauchsmaterial, wird dieses zum Einkaufspreis zuzüglich einer Beschaffungspauschale von 10 % berechnet, sofern im Einzelvertrag nichts anderes vereinbart ist.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die im Angebot bzw. Dienstleistungsvertrag genannten Preise. Der Auftragnehmer ist Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG. Es wird daher keine Umsatzsteuer berechnet; die angegebenen Preise sind Endpreise.

(2) Entfällt die Anwendung der Kleinunternehmerregelung, ist der Auftragnehmer gegenüber Unternehmern berechtigt, ab diesem Zeitpunkt zusätzlich zu den vereinbarten Preisen die gesetzliche Umsatzsteuer zu berechnen. Gegenüber Verbrauchern bleiben die vereinbarten Preise Endpreise.

(3) Rechnungen sind, soweit im Einzelvertrag nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen.

(4) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen zu verlangen: gegenüber Verbrauchern in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB), gegenüber Unternehmern in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zuzüglich einer Pauschale von 40,00 € (§ 288 Abs. 2 und 5 BGB).

(5) Ist der Auftraggeber mit einer fälligen Zahlung in Verzug, kann der Auftragnehmer nach Mahnung in Textform mit angemessener Fristsetzung weitere Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich der offenen Forderung zurückhalten.

(6) Bei Erstaufträgen sowie bei bestehenden Zahlungsrückständen kann der Auftragnehmer eine angemessene Vorauszahlung verlangen, höchstens jedoch 30 % des Auftragswerts.

(7) Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

§ 5 Preisanpassung bei wiederkehrenden Leistungen

(1) Bei wiederkehrenden Leistungen ist der Auftragnehmer berechtigt, die Vergütung einmal jährlich, frühestens zwölf Monate nach Vertragsbeginn, entsprechend der Entwicklung des Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI) des Statistischen Bundesamtes anzupassen.

(2) Sinkt der Index, ist der Auftragnehmer zur entsprechenden Senkung der Vergütung verpflichtet.

(3) Eine Anpassung wird dem Auftraggeber mindestens vier Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitgeteilt.

(4) Im Fall einer Erhöhung kann der Auftraggeber den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung kündigen.

§ 6 Ausführung der Leistungen, Personal und Partnerbetriebe

(1) Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten Leistungen sorgfältig und fachgerecht mit geeignetem, eingewiesenem Personal.

(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, sorgfältig ausgewählte Subunternehmer bzw. Partnerbetriebe einzusetzen. Er bleibt gegenüber dem Auftraggeber für deren Leistungen verantwortlich.

(3) Die Auswahl der eingesetzten Mitarbeiter sowie die Organisation der Arbeitsabläufe obliegen dem Auftragnehmer.

§ 7 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers und Termine

(1) Der Auftraggeber ermöglicht dem Auftragnehmer zu den vereinbarten Zeiten den Zugang zu allen betreffenden Objekten und Räumen und sorgt dafür, dass bewegliche Hindernisse aus den zu bearbeitenden Bereichen entfernt sind.

(2) Der Auftraggeber stellt die für die Leistungserbringung erforderlichen Anschlüsse für Wasser und Strom unentgeltlich zur Verfügung.

(3) Der Auftraggeber weist den Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten auf empfindliche Oberflächen, besondere Materialien, Beschädigungen und Gefahrenquellen hin.

(4) Kann ein vereinbarter Termin aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden, wird ein Nachholtermin vereinbart. Die vereinbarte Vergütung bleibt unberührt.

(5) Sagt der Auftraggeber einen Termin später als 24 Stunden vor Beginn ab oder verhindert er ohne rechtzeitige Absage den Zugang, kann der Auftragnehmer eine pauschale Entschädigung in Höhe von 50 % der für diesen Termin vereinbarten Vergütung verlangen.

§ 8 Schlüssel und Zugangsmittel

(1) Übergibt der Auftraggeber Schlüssel, Transponder, Zugangskarten oder Codes, wird die Übergabe schriftlich quittiert.

(2) Der Auftragnehmer bewahrt Zugangsmittel sorgfältig und für Dritte unzugänglich auf. Schlüssel werden nicht mit der Objektanschrift gekennzeichnet.

(3) Der Verlust eines Zugangsmittels ist dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.

(4) Nach Vertragsende gibt der Auftragnehmer sämtliche Zugangsmittel unverzüglich gegen Quittung zurück und löscht überlassene Zugangscodes.

§ 9 Abnahme bei Werkleistungen

(1) Bei Leistungen, die auf einen bestimmten Erfolg gerichtet sind, ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet, sobald die Leistung im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht ist. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.

(2) Der Auftragnehmer kann dem Auftraggeber nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme setzen. Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert.

§ 10 Mängel

(1) Für Werkleistungen gelten die gesetzlichen Vorschriften über den Werkvertrag (§§ 631 ff. BGB), für wiederkehrende Tätigkeiten ohne geschuldeten Erfolg die Vorschriften über den Dienstvertrag (§§ 611 ff. BGB).

(2) Der Auftraggeber soll Mängel möglichst zeitnah in Textform und mit konkreter Beschreibung anzeigen.

(3) Bei Dienstleistungen ist der Auftragnehmer berechtigt und verpflichtet, berechtigt beanstandete Leistungen innerhalb angemessener Frist nachzubessern.

(4) Ist der Auftraggeber Unternehmer, sind offensichtliche Mängel an Dienstleistungen innerhalb von 5 Werktagen nach Feststellung in Textform anzuzeigen.

§ 11 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei arglistig verschwiegenen Mängeln, bei Übernahme einer Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(4) Schäden, die bei der Ausführung der Arbeiten entstehen, sind dem Auftragnehmer unverzüglich anzuzeigen.

§ 12 Vertragsdauer und Kündigung

(1) Einmalige Aufträge enden mit vollständiger Erbringung der Leistung.

(2) Für wiederkehrende Leistungen gilt die im Einzelvertrag vereinbarte Laufzeit. Ist nichts vereinbart, läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann gekündigt werden: gegenüber Unternehmern mit einer Frist von sechs Wochen zum Monatsende, gegenüber Verbrauchern mit einer Frist von einem Monat.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(4) Kündigungen bedürfen der Textform.

Teil B – Besondere Bestimmungen für IT-Dienstleistungen

§ 13 IT-Dienstleistungen (NETGUARDIS)

(1) IT-Wartungs- und Betreuungsleistungen werden als Dienstleistung erbracht, sofern im Einzelvertrag nicht ausdrücklich ein bestimmter Erfolg vereinbart ist.

(2) Fernwartung erfolgt über eine vom Auftragnehmer eingesetzte Fernwartungssoftware und nur im Rahmen der vom Auftraggeber erteilten Freigabe.

(3) Die regelmäßige Datensicherung sowie deren Funktionsfähigkeit und Wiederherstellbarkeit liegen in der Verantwortung des Auftraggebers, soweit der Auftragnehmer nicht ausdrücklich mit deren Durchführung beauftragt ist.

(4) Der Auftragnehmer schuldet eine Betreuung nach dem Stand der Technik, übernimmt jedoch keine Garantie für die vollständige Verhinderung von Sicherheitsvorfällen, Cyberangriffen oder Datenverlusten.

(5) Der Auftraggeber stellt die erforderlichen Zugangsdaten zur Verfügung und informiert den Auftragnehmer unverzüglich über eigene Änderungen an den betreuten Systemen.

(6) Zugangsdaten behandelt der Auftragnehmer vertraulich, nutzt sie ausschließlich zur Leistungserbringung und löscht sie nach Vertragsende.

(7) Für Lizenzen, Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit von Software und Diensten Dritter ist der Auftragnehmer nicht verantwortlich, soweit er diese nicht selbst schuldhaft beeinträchtigt hat.

Teil C – Widerrufsrecht für Verbraucher

§ 14 Widerrufsrecht

(1) Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, wenn der Vertrag ausschließlich über Fernkommunikationsmittel (z. B. Telefon, E-Mail, Kontaktformular) oder außerhalb der Geschäftsräume des Auftragnehmers geschlossen wurde.

(2) Wünscht der Verbraucher, dass der Auftragnehmer mit der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, muss er dies ausdrücklich verlangen.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (MSBI-NRW, Khizir Makhauri, Barmer Str. 18, 58332 Schwelm, Telefon: 0155 63944748, E-Mail: info@msbi-nrw.de) mittels einer eindeutigen Erklärung über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen zurückzuzahlen. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Widerruf bereits erbrachten Dienstleistungen entspricht.

Muster-Widerrufsformular

An MSBI-NRW, Khizir Makhauri, Barmer Str. 18, 58332 Schwelm, E-Mail: info@msbi-nrw.de:

Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:

Bestellt am / erhalten am: _______________
Name des/der Verbraucher(s): _______________
Anschrift des/der Verbraucher(s): _______________
Unterschrift (nur bei Mitteilung auf Papier): _______________
Datum: _______________

Teil D – Schlussbestimmungen

§ 15 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach den Vorgaben der DSGVO und gemäß der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.

§ 16 Verbraucherstreitbeilegung

Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 17 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz des Auftragnehmers (Schwelm).

(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: 28.09.2026